Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung
Ausstellung einer Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung nach dem üFMS-B über CIRSmedical.de
Im Beschluss des G-BA über eine "Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B)" [1] vom 17.03.2016 sind im § 1, Satz 1 die Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS) definiert. Im Satz 2 wird weiterhin geregelt, dass teilnehmende Krankenhäuser einen entsprechenden Zuschlag für die Teilnahme an einem üFMS erhalten können.
Die Bundesärztekammer (BÄK) stellt für Krankenhäuser Teilnahmebestätigungen / Konformitätserklärungen für die Teilnahme an CIRSmedical.de (www.cirsmedical.de) als üFMS gemäß der Anforderungen des G-BA aus. Dafür wird eine geringe Aufwandsentschädigung in Höhe von 65,00 € (inkl. der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen USt.) erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung ausschließlich für die Eingabe von CIRS-Berichten unter www.cirsmedical.de ausgestellt wird und nicht für die Eingabe unter www.kh-cirs.de.
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Ablaufverfahren der Ausstellung und die Dokumente zum Download.
Ablaufverfahren (siehe Abbildung 1)
- Das Krankenhaus lädt die Vorlagen der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung sowie einer Selbsterklärung des Krankenhauses runter.
In der Selbsterklärung gibt das Krankenhaus an, welcher CIRS-Bericht (Fall-Nummer) an CIRSmedical.de (www.cirsmedical.de) berichtet wurde und versichert zudem CIRS-Berichte aus dem CIRSmedical.de für das lokale Risikomanagement im Krankenhaus zu nutzen. - Das Krankenhaus übermittelt die ausgefüllten Dokumente nebst der unterzeichneten Selbsterklärung des Krankenhauses an die BÄK.
- Die BÄK prüft die Existenz eines CIRS-Berichts zu der angegebenen Fall-Nummer im CIRSmedical.de und das Vorliegen der unterzeichneten Selbsterklärung.
Bei Unstimmigkeiten kontaktiert die BÄK das Krankenhaus und hält Rücksprache. - Die BÄK übermittelt die unterschriebene Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung und die Rechnung über die Aufwandsentschädigung an das Krankenhaus.
- Die BÄK vernichtet die Selbsterklärung nach erfolgter Prüfung.
Die Vorlagen der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung zum üFMS CIRSmedical.de sowie der Selbsterklärung des Krankenhauses finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung von der BÄK unterschrieben wird.
Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Dokumente ausschließlich per E-Mail an konformitaetserklaerung@baek.de
Bei etwaigen Rückfragen können Sie uns gern unter der folgenden Durchwahl telefonisch erreichen: 030 400 456 – 574
Abbildung 1: Ausstellung Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung CIRSmedical.de
Verwendung der Daten
- Durchführung der Prüfung von Mitarbeitern der BÄK, die auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
- Verwendung von Fall-Nummer des CIRS-Berichts in Verbindung mit den Angaben des Krankenhauses ausschließlich für die Prüfung zur Ausstellung der Teilnahmebestätigung / Konformitätserklärung.
- Vernichtung der Selbsterklärung des Krankenhauses über die Teilnahme am CIRSmedical.de nach erfolgter Prüfung.
Quelle
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B). BAnz AT 04.07.2016 B3