„Ausbleibende Rückmeldungen der Krankenkassen zu Pflegegrad-Eilanträgen (Bericht aus CIRS-NRW)“ - neuer Fall des Monats

Zwecks Beantragung von Pflegeleistungen seitens eines KH sollten Patienten stets eine Einver-ständniserklärung unterschreiben, die der DSGVO insofern entspricht, dass die Krankenkasse pati-entenrelevante Informationen bzgl. des Eilantrags zu Pflegeleistungen/zum Pflegegrad (generelle Auskunftsvollmacht zum Pflegestand) herausgeben kann bzw. muss.

 
Den aktuellen Fall finden Sie unter www.kh-cirs.de/faelle/index.html

Das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 ist ein einrichtungsübergreifendes Berichts- und Lernsystem im dem lehrreiche CIRS-Fälle analysiert, kommentiert und von allen Nutzern gelesen werden können. Die Darstellung von Risikobereichen und der Austausch von Problemlösungen fördern das gemeinsame Lernen aller Berufsgruppen im Krankenhaus und geben Hinweise für das klinische Risikomanagement.

Träger des Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland 2.0 sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Pflegerat.

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