CIRS-NRW

Positionierung des bvitg und CIRS-NRW

Herausforderungen mit komplexen Dosierschemata im Bundeseinheitlichen Medikationsplan – der Fall oral appliziertes Methotrexat

Trotz bereits etablierter Maßnahmen zur Risikominimierung kommt es immer wieder vor, dass die orale Gabe von niedrig dosiertem Methotrexat (MTX) zur Behandlung von dermatologischen und rheumatologischen Indikationen täglich statt nur einmal pro Woche erfolgt. Hierdurch kann es zu Intoxikationen, im schlimmsten Fall mit tödlichem Ausgang, kommen.

Neuere Fälle aus dem Berichts- und Lernsystem CIRS-NRW legen als Ursache unterschiedliche Interpretationen von komplexen Dosierschemata durch Verordnende, Systeme und Lesende offen. Es ist einerseits problematisch, dass Informationen zur „1x wöchentlichen Einnahme“ im Bundeseinheitlichen Medikationsplan nur in Freitextfeldern eingetragen werden können. Bei diesen Informationen handelt es sich um nicht strukturierte Daten, welche nicht automatisiert verarbeitet und vom Leistungserbringenden nur durch aufmerksame Durchsicht korrekt zugeordnet werden können. Andererseits ist es kritisch, dass der Verordner bei Eingabe bzw. Verordnung einer täglichen MTX-Gabe oder einer potenziell gefährlichen (Über-) Dosierung in der Regel keine Warnmeldung erhält.

Zur Verringerung des Risikos werden eine angepasste Medikationsplandarstellung und Warnfunktionen in den genutzten Systemen für das Beispiel Methotrexat empfohlen.

Diese Maßnahmen erläutern CIRS-NRW und bvitg ausführlich in einem gemeinsamen Positionspapier, welches an alle Akteure im Gesundheitswesen adressiert ist.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass das Beispiel „Oral appliziertes Methotrexat mit einer wöchentlichen Dosierung“ stellvertretend für eine Reihe an Herausforderungen mit komplexen Dosierschemata steht.

Durch ein strukturiertes Zusammenwirken von Mensch und IT – von Leistungserbringenden und der genutzten Software – kann die Patientensicherheit deutlich verbessert werden. Um sowohl kurzfristig als auch auf systemischer Ebene Besserung zu erreichen, benötigt es die aktive Zusammenarbeit der Leistungserbringenden, Softwarehersteller und des Bundesgesundheitsministeriums.

 
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